PRÄAMBEL

  • Statut des Preisausschreibens „ATENA – Your Win!“ (im Folgenden auch „Statut“ genannt) ist ein Dokument, das die Regeln des Preisausschreibens im Detail regelt, so dass seine Bedingungen genau und klar definiert sind.
  • Die Satzung regelt ferner die Art und Weise und das Verfahren der Durchführung der für die Durchführung des Förderwettbewerbs erforderlichen Tätigkeiten und legt die Rechte und Pflichten der Teilnehmer am Förderwettbewerb im Einzelnen fest.
  • Die Regeln des Gewinnspiels können in gekürzter Form in Werbedokumenten, Videos, Social-Media-Posts oder anderen Werbematerialien, die im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel erstellt werden, veröffentlicht werden, aber diese Regeln und die hierin enthaltenen Regeln gelten als die einzigen vollständigen, endgültigen und maßgeblichen Regeln für das Gewinnspiel. Die vollständige und aktuelle Fassung der Regeln wird während der gesamten Dauer des Auswahlverfahrens auf der Website https://atena.sk/ veröffentlicht.

Artikel I.
VERANSTALTER, ORGANISATOR
UND DER ANBIETER DER PREISE FÜR DAS GEWINNSPIEL

  • Veranstalter, Organisator und Lieferant der Preise für das Gewinnspiel ist die Gesellschaft ATENA – INTERNATIONAL s.r.o., ID-Nr.: 51701227, Sitz: Komenského 1207/13, 050 01 Revúca, eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts Banská Bystrica, Abteilung: Sro, Einlage Nr.: 34303/S (im Folgenden auch „Veranstalter“ genannt).

Artikel II.
DAS ZIEL DES FÖRDERWETTBEWERBS

  • Das Ziel des Gewinnspiels „ATENA – Your Win!“ (im Folgenden auch als „Wettbewerb“ bezeichnet) dient der Werbung, Unterstützung und Förderung des Wettbewerbsveranstalters und seiner Geschäftspartner. Die Geschäftspartner des Veranstalters sind Unternehmen und andere juristische Personen, die aufgrund organisatorischer, personeller und/oder materieller Verbindungen mit dem Veranstalter zur Unternehmensgruppe „ATENA“ gehören (im Folgenden auch „Geschäftspartner“ oder „Geschäftspartner“ genannt).
  • Ziel des Wettbewerbs ist es, die Dienstleistungen des Veranstalters und seiner Geschäftspartner zu fördern, die jeweils Folgendes anbieten. die sie ihren Kunden anbieten, sowie auf den Websites und anderen Kommunikationsmitteln des Veranstalters und seiner Geschäftspartner.
  • Der Wettbewerb wird gemäß § 4 des Gesetzes Nr. 30/2019 Coll. über Glücksspiele und über die Änderung und Ergänzung bestimmter Gesetze in der jeweils geltenden Fassung gelten nicht als Glücksspiel.

Artikel III.
BEGINN, DAUER UND ENDE DES GEWINNSPIELS

Der Werbewettbewerb läuft von ……………….. bis ……………….. .
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel einseitig und ohne Entschädigung auszusetzen, zu beenden, zu verlängern oder abzubrechen.

Artikel IV.
WETTBEWERBSREGELN

  • Jede natürliche Person, die mindestens 18 Jahre alt ist, der die Geschäftsfähigkeit nicht entzogen wurde und die nicht in ihrer Geschäftsfähigkeit eingeschränkt ist:
    • zum Zeitpunkt des Gewinnspiels in einem Arbeitsverhältnis mit dem Veranstalter und/oder einem Geschäftspartner des Veranstalters steht und am Tag der Verlosung nicht von der Arbeit freigestellt wurde oder wegen unentschuldigtem Fernbleiben von der Arbeit untätig war,

und/oder

    • zum Zeitpunkt des Gewinnspiels einen Zeitarbeitsvertrag für Studenten oder einen Vertrag über die Erbringung von Arbeitsleistungen mit dem Veranstalter und/oder einem der Geschäftspartner des Veranstalters abgeschlossen hat und zu 100 % am Arbeitsplatz anwesend ist, um die von seinem Arbeitgeber im Rahmen des durch einen solchen Vertrag begründeten Arbeitsverhältnisses festgelegten Arbeitsschichten zu leisten,

und/oder

    • mit dem Veranstalter abgeschlossen hat, bzw. mit einem anderen Geschäftspartner des Veranstalters einen Vertrag geschlossen hat, dessen Gegenstand die Vermittlung von Gelegenheiten zur Ausübung von Arbeitstätigkeiten als Arbeitnehmer, von Gelegenheiten zur Erbringung von Dienstleistungen und/oder zur Ausübung von Arbeitstätigkeiten als Selbständiger oder von anderen ähnlichen Gelegenheiten ist, einen Vertrag mit dem Kunden der vom Veranstalter oder seinen Geschäftspartnern vermittelten Arbeit hat und am Tag der Auslosung nicht als beurlaubte oder wegen unentschuldigtem Fernbleiben von der Arbeit inaktive Person erfasst ist,

und/oder

    • sich beim Veranstalter angemeldet hat, bzw. einen seiner Geschäftspartner über das Anmeldeformular zum Zwecke der Inanspruchnahme der unter Buchstabe c) genannten Dienstleistungen und ist zum Zeitpunkt der Verlosung nicht als von der Arbeit freigestellt oder wegen unentschuldigten Fernbleibens von der Arbeit inaktiv gemeldet.
  • Eine Person, die nicht automatisch am Gewinnspiel teilnehmen und vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden möchte, ist berechtigt, eine E-Mail an die folgende E-Mail-Adresse zu senden: lottery@atena.org und/oder an die Postadresse ATENA – INTERNATIONAL s.r.o., Námestie SNP no. 14, 974 01 Banská Bystrica, einen Antrag oder eine andere Eingabe, aus der hervorgeht, dass sie mit der Teilnahme am Wettbewerb nicht einverstanden ist. Diese Person wird sofort vom Wettbewerb ausgeschlossen.
  • Handelt es sich bei dem Gewinner des Preises im Rahmen des Gewinnspiels um eine Person, die die in Klausel 4.1. genannten Teilnahmebedingungen nicht erfüllt, wird ihm der Preis nicht ausgehändigt, die anwesenden Vertreter des Veranstalters und/oder die anderen Teilnehmer der Verlosung erklären die Verlosung des betreffenden Teilnehmers für ungültig und die Verlosung wird wiederholt. Wird der Preis an eine Person ausgehändigt, die die unter Punkt 4.1. genannten Bedingungen nicht erfüllt, ist diese Person verpflichtet, den Preis auf schriftliche Aufforderung des Veranstalters unverzüglich zurückzugeben.

* Die Daten der Teilnehmer werden für die Zwecke des Wettbewerbs im erforderlichen Umfang verwendet und mit eindeutigen Kennungen verschlüsselt.

Artikel V.
PREIS

  • Der Preis im Wettbewerb ist:
  • 1 x Bargeldpreis in einem Wert, der immer mindestens einen Monat vor der Verlosung auf der Website https://atena.sk/ oder über andere Kommunikationsmittel (Facebook, Instagram usw.) bekannt gegeben wird (im Folgenden auch als„Preis“ bezeichnet).
  • Preise, die 350,- EUR übersteigen, unterliegen der Einkommensteuer nach dem Gesetz Nr. 595/2003 Slg. über die Einkommensteuer in der geänderten Fassung.
  • Handelt es sich bei dem Gewinner des Wettbewerbs um eine Person, die in der Slowakischen Republik unbeschränkt steuerpflichtig ist, wird ihm der Preis netto ausgezahlt – d. h. abzüglich der Einkommenssteuer in Höhe von 19 % auf den Teil des Preises, der 350,- EUR übersteigt, die in Form von Quellensteuer abgezogen wird.
  • Handelt es sich bei dem Gewinner des Gewinnspiels um eine Person, die in der Slowakischen Republik beschränkt steuerpflichtig ist, wird der Preis gemäß den Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Slowakischen Republik und dem Land, in dem der Gewinner steuerlich ansässig ist, abgerechnet.
  • Handelt es sich bei dem Gewinner des Wettbewerbs um eine Person, die Angestellter des Veranstalters ist, wird ihm der Preis netto ausgezahlt, d. h. abzüglich einer Einkommenssteuer von 19 % auf den 350 EUR übersteigenden Teil des Preises, die in Form von Quellensteuer abgezogen und um die obligatorischen Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge verringert wird.
  • Der Gewinner ist verpflichtet, dem Veranstalter auf dessen Aufforderung hin innerhalb der vom Veranstalter gesetzten Frist das Land seines steuerlichen Wohnsitzes mitzuteilen – unbeschränkte Steuerpflicht. Die Erfüllung dieser Verpflichtung ist Voraussetzung für die Auszahlung des Preises an den Gewinner, und wenn der Gewinner dieser Verpflichtung nicht innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Aufforderung durch den Veranstalter nachkommt, verfällt der Anspruch des Gewinners auf die Auszahlung des Preises.

Artikel VI.
AUSLOSUNG UND AUSWERTUNG DES WETTBEWERBS

  • Die Auslosung des Gewinners des Gewinnspiels erfolgt in regelmäßigen monatlichen Abständen am letzten Freitag des Kalendermonats, der nicht auf einen gesetzlichen Feiertag oder einen Feiertag fällt. In diesem Fall findet die Verlosung am letzten Donnerstag des Kalendermonats oder am nächstfrühen Werktag statt.
  • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Ziehung des Gewinners aus technischen, organisatorischen oder sonstigen Gründen auf ein anderes als das in Klausel 6.1 genannte Datum zu verlegen. dieses Artikels. Die Änderung des Verlosungsdatums wird mindestens zwei Tage vor dem ursprünglichen Datum der Verlosung durch eine Ankündigung auf der Website – https://atena.sk/ – bekannt gegeben.
  • Die Auslosung des Gewinners erfolgt nach dem Zufallsprinzip aus der Datenbank der Teilnehmer mit Hilfe der zu diesem Zweck vorgesehenen elektronischen und technischen Mittel des Veranstalters.

Die erste Ziehung wird von Vertretern des Veranstalters aktiviert. Jede weitere Verlosung wird, sofern nicht anders mit dem vorherigen Gewinner vereinbart, immer vom vorherigen Gewinner aktiviert.

  • Der Gewinner wird vom Veranstalter innerhalb von 5 Tagen nach dem Bewertungsdatum des Gewinnspiels per E-Mail und/oder Telefon über den Preis benachrichtigt und aufgefordert, seinen Preis abzuholen. Der Veranstalter behält sich außerdem das Recht vor, Ton- und Bildaufnahmen sowie alle Artikel, Nachrichten und sonstigen Werbematerialien im Zusammenhang mit der Verlosung und ihren Ergebnissen auf der Website https://atena.sk/ sowie auf seinen Profilen in sozialen Netzwerken oder anderen Medien zu veröffentlichen.
  • Der Gewinner ist verpflichtet, seinen Gewinn innerhalb von 7 Tagen nach dem Datum, an dem er vom Veranstalter über seinen Gewinn benachrichtigt wurde, an den Veranstalter zu melden:
    • sich damit einverstanden erklären, den Preis anzunehmen und alle mit der Aushändigung des Preises an den Gewinner verbundenen Bedingungen zu akzeptieren, wie sie in den vorliegenden Bestimmungen dargelegt sind,
      dem Veranstalter sein Einverständnis zu erteilen, Audio-, Bild- oder audiovisuelle Aufnahmen von Interviews mit dem Gewinner über das Gewinnspiel sowie seine Zusammenarbeit mit dem Veranstalter und/oder seinen Geschäftspartnern auf der Website https://atena.sk/, auf den Social-Media-Konten des Veranstalters oder in anderen Medien, die der Veranstalter zu veröffentlichen wünscht, ohne jegliche Vergütung oder Bezahlung zu machen und zu veröffentlichen,
    • dem Veranstalter seine Zustimmung zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zweck der Preisübergabe und zu den unter Buchstabe b) genannten Zwecken zu erteilen, und zwar ohne jegliche Vergütung oder Gegenleistung,
  • Da das Hauptziel des Gewinnspiels die Werbung, Unterstützung und Förderung des Veranstalters und seiner Geschäftspartner ist, müssen die in Klausel 6.5 genannten Verpflichtungen und Bedingungen eingehalten werden. ist eine Voraussetzung dafür, dass der Gewinner den Preis in Anspruch nehmen kann. Ein zusätzlicher Widerruf der Zustimmung des Gewinners zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten und/oder zur Veröffentlichung von Ton-, Bild- oder audiovisuellen Aufzeichnungen von Interviews mit ihm berechtigt den Veranstalter zur vollständigen Rückerstattung des Preisbetrags.
  • Der Gewinner ist ferner verpflichtet, den Veranstalter bei der Anfertigung von Ton-, Bild- oder audiovisuellen Aufnahmen der Preisverleihung an den Gewinner, bei Interviews über das Gewinnspiel und seine Zusammenarbeit mit dem Veranstalter und/oder den Geschäftspartnern des Veranstalters entsprechend den Anforderungen und Bedürfnissen des Veranstalters ohne jegliche Vergütung oder Gegenleistung zu unterstützen. Die Verweigerung der Zusammenarbeit im Sinne des vorstehenden Satzes gilt als Ausschlusskriterium für die Annahme des Preises.
  • Der Gewinner wird innerhalb von 14 Tagen nach der Verlosung über https://atena.sk/ benachrichtigt .

Artikel VII.
DATENSCHUTZ

  • Durch die Teilnahme an dem Wettbewerb in der in dieser Satzung festgelegten Weise gibt der Teilnehmer des Wettbewerbs der ATENA – INTERNATIONAL s.r.o. die freiwillige Zustimmung zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zweck des Wettbewerbs, der Information über den Verlauf und das Ergebnis des Wettbewerbs und der damit verbundenen Registrierung der personenbezogenen Daten der betroffenen Personen im Informationssystem des Betreibers, und zwar in folgendem Umfang: Vorname, Nachname, Telefonnummer, E-Mail, Adresse für die Zustellung des Preises, Bankverbindung.
  • Der Zeitraum der Datenverarbeitung gilt für die Dauer des Gewinnspiels und für die Dauer der Verteilung aller Preise an die Gewinner. Verfall des Gewinns an den Veranstalter. Der Veranstalter darf personenbezogene Daten nur dann länger verarbeiten, wenn die längere Speicherung gesetzlich oder durch das berechtigte Interesse des Veranstalters oder anderer Teilnehmer gerechtfertigt ist, insbesondere zur möglichen Durchsetzung von Rechten und Rechtsansprüchen und zur möglichen Verteidigung in Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Wettbewerbs oder in behördlichen Verfahren im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Wettbewerbs.

Artikel VIII.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  • Die Teilnehmer an diesem Wettbewerb nehmen unter der Voraussetzung teil, dass sie keinen Anspruch auf einen Preis in einem anderen als dem vom Wettbewerbsveranstalter festgelegten Bereich haben. Der Gewinn des Gewinnspiels unterliegt keinem Rechtsanspruch und kann nicht eingefordert werden, auch nicht vor Gericht.
  • Der Wettbewerbsveranstalter erstattet keine Kosten, die den Teilnehmern im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme am Wettbewerb, der Preisverleihung und/oder der Herstellung von Werbematerialien für die Preisverleihung entstehen.
  • Der Wettbewerbsveranstalter haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Nichtanmeldung, der Nichterhebung, der Nichtannahme, dem Verzicht oder der Nichterfüllung entstehen. indem sie die Gewinne nicht ausnutzen.
  • Diese Satzung wird in zwei Exemplaren erstellt, von denen eines am Sitz der ATENA – INTERNATIONAL s.r.o., Komenského 1207/13, 050 01 Revúca, Slowakische Republik, und das andere in den Räumlichkeiten in Námestie SNP Nr. 14, 974 01 Banská Bystrica, Slowakische Republik.
  • Jeder, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, ist berechtigt, diese Satzung beim Wettbewerbsveranstalter einzusehen. Diese Satzung wurde auf ……………. genehmigt und verkündet,
  • Diese Statuten können nur durch schriftliche, vom Wettbewerbsveranstalter unterzeichnete Änderungen dieser Statuten geändert werden.

Veranstalter des Wettbewerbs:

In Banská Bystrica, auf …………..

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Mgr. Marián Klimo, Geschäftsführender Direktor
ATENA – INTERNATIONAL s.r.o.