Das Ministerium für Arbeit und Soziales hat einen Gesetzentwurf zur Stellungnahme vorgelegt, der eine Erhöhung des maximalen Pflegegeldes ab Juli dieses Jahres vorsieht. Ziel des Vorschlags ist es, die Höhe der Zulage an den Mindestlohn anzunähern.
UPDATE (16. April 2018)
Tripartite billigt Erhöhung der Zulagen für Pflegekräfte
Ab Juli 2018 soll der Freibetrag für die Pflege schwerbehinderter Menschen für alle Gruppen von Leistungsempfängern erhöht werden. Die Höhe der Zulage wird nun festgelegt. Dies ergibt sich aus der Änderung des Gesetzes über Geldleistungen zum Ausgleich von Schwerbehinderungen, die am Montag vom Wirtschafts- und Sozialrat gebilligt wurde.
Um wie viel soll das Pflegegeld nach dem Gesetzentwurf erhöht werden?
Grundbetrag des Pflegegeldes für einen schwerbehinderten Menschen
2018 | 2019 | 2020 | |
---|---|---|---|
Mindestlohn | 480 € | 510 €* | 540 €* |
Erhöhung des Pflegegeldes | +120,01 € | +35,79 € | +35,82 € |
Höchstbetrag des Pflegegeldes | 369,36 € | 405,15 € | 440,97 € |
*) – erwartete Erhöhung des Mindestlohns
Höhe des Beitrags, wenn die Pflegeperson eine der Rentenleistungen erhält
2018 | 2019 | 2020 | |
---|---|---|---|
Erhöhung des Pflegegeldes | +92,19 € | +17,87 € | +17,91 € |
Höchstbetrag des Pflegegeldes | 184,71 € | 202,58 € | 220,49 € |
Die Zulagen werden sich nicht von der Höhe des Existenzminimums entwickeln
Nach der Änderung soll sich die Höhe des Pflege- und Betreuungsgeldes nicht mehr nach dem Existenzminimum, sondern nach dem Mindestlohn richten, was nach Angaben des Arbeitsministeriums eine höhere jährliche Erhöhung gewährleistet.