Gericht entscheidet: Österreich muss Familienbeihilfe an Kindermädchen zahlen
Österreich wird die Familienbeihilfe für ausländische Kindermädchen zurückzahlen. Dies gilt für Arbeitnehmerinnen aus mehreren Ländern, die zur Arbeit hierher pendeln. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden. Die Zahlung erfolgt nach Angaben des österreichischen Finanzamtes seit Anfang August automatisch. Wenn das Finanzamt über veraltete Daten verfügt, müssen Sie die Aufstockung elektronisch über das Portal beantragen, über das Sie mit dem Amt kommunizieren.