Beitrag zur Graduiertenpraxis
Der Absolvent des Praktikums erhält vom Staat eine monatliche Vergütung von 128,76 €. Dies entspricht 65 % des Existenzminimums einer erwachsenen natürlichen Person (Existenzminimum). Dieses Existenzminimum wird immer am 1. Juli. Der Zuschuss wird vom Amt für Arbeit, Soziales und Familie zur Deckung der notwendigen persönlichen Ausgaben im Zusammenhang mit der Absolventenpraxis gewährt. Es ist