Die dänische Regierung legt großen Wert auf eine qualitativ hochwertige Altenpflege und stellt einen großen Teil des Gesundheitsbudgets für die Finanzierung der häuslichen Altenpflege zur Verfügung. Dies steht im Einklang mit dem Ziel der Regierung, eine Vielzahl von Betreuungsmöglichkeiten anzubieten, um Senioren die Möglichkeit zu geben, ihre Unabhängigkeit und Lebensqualität zu erhalten.
Wie viel gibt Dänemark für ältere Menschen aus?
Dänemark wendet 2,2 % seines BIP für Betreuung der ältere Menschen aus. Nur Schweden trägt mehr bei. Die Grundrente für eine Person über 65 Jahre beträgt in Dänemark etwa 1.075 € pro Monat. Und auch wenn das einigen von uns viel erscheinen mag, ist das nicht die einzige Art von Finanzierung, die die Regierung bereitstellt. Die wichtigste finanzielle Leistung in Dänemark für Menschen, die nicht mehr selbstständig sind, ist das Pflegegeld.
Wie hoch ist das Pflegegeld?
Das Pflegegeld besteht aus den Mitteln, die eine Person für Betreuung eines Angehörigen erhält, der nicht mehr in der Lage ist, die alltäglichen Aufgaben selbst zu erledigen. Jeder, der pflegebedürftig ist, hat Anspruch darauf, unabhängig von seinem Einkommen oder Vermögen. Es gibt auch keine Mindestanforderungen an den Grad der Behinderung, um praktische oder persönliche Hilfe zu erhalten. Die notwendigen Hilfen werden nach einer Begutachtung gewährt. Es gibt auch keine zeitlichen Mindestanforderungen für Betreuung- kann bis zu zwei Stunden pro Woche betragen. Das System wird auf lokaler Ebene durch die Gemeinden organisiert und finanziert. Es gibt zwei Formen des Pflegegeldes. Die eine ist für unheilbar Kranke und die andere für Menschen mit schweren und chronischen Krankheiten.
Beitrag zur Betreuung für unheilbar kranke Menschen
Dieser Beitrag richtet sich an Menschen, die eine Person mit einer unheilbaren Krankheit betreuen möchten. Damit das Verfahren eingeleitet werden kann, muss ein Arzt bestätigen, dass sie keinen Nutzen aus einer Krankenhausbehandlung ziehen würde. Sie müssen auch bestätigen, dass die Person aufgrund ihres Zustands nicht in einem Pflegeheim oder Krankenhaus untergebracht werden muss. Sowohl Freunde als auch Familienangehörige können einen Antrag stellen. Die Person, die die Pflege übernimmt, kann angestellt (oder selbständig), Student oder Rentner sein. Die Höhe der Beihilfe für Arbeitnehmer und Selbständige beträgt das 1,5-fache des Krankengeldes, auf das sie Anspruch hätten. Außerdem darf die Beihilfe 840 € pro Woche nicht übersteigen und nicht höher sein als das vorherige Einkommen des Empfängers. Studenten oder Rentner erhalten eine Pauschalleistung von 2010 € pro Monat. Die Gemeinde kann bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände einen höheren Betrag gewähren. Beitrag zur Betreuung kann nicht mit anderen Leistungen der sozialen Sicherheit kombiniert werden.
Beitrag zur Betreuung für Menschen mit schweren und chronischen Krankheiten
Diese Zulage kann beantragt werden, wenn der Betrag der Betreuung einer Vollzeitbeschäftigung entspricht oder wenn die Alternative die Heimpflege ist. Der vorgesehene Betrag beläuft sich auf 2220 EUR pro Monat. Diese Leistung kann für maximal 6 Monate bezogen werden und kann unter besonderen Umständen auf 9 Monate verlängert werden. Diese Zulage kann auf mehrere Personen aufgeteilt werden, wenn diese die Voraussetzungen für eine Beschäftigung bei der Gemeinde erfüllen. Der Beitrag wird an Personen gezahlt, die die Pflege in dem Zuhause des Patienten übernehmen. Wenn die von ihnen betreute Person jedoch in eine Kurzzeitpflege oder ein Krankenhaus geht, haben sie weiterhin Anspruch auf das Pflegegeld.
Zusätzliche Finanzierung
Auch die Kommunen können die Anschaffung von medizinischen Geräten finanziell unterstützen. Die Finanzierung ist nicht bedürftigkeits- oder einkommensabhängig, d. h. jeder, der sie benötigt, hat Anspruch darauf. Die Zahlung erfolgt auf der Grundlage von Rechnungen. Auch Konsumgüter können teilweise von der Gemeinde finanziert werden. Sie wird in Höhe von 50 % der Kosten erstattet und gilt für Waren, die nicht als gewöhnliche Gegenstände gelten, die in jedem Haushalt vorhanden sind. Das bedeutet, dass die Gemeinde keine Mittel zur Verfügung stellt, um z. B. einen Backofen oder einen Fernseher zu kaufen.
Und falls Ihr Angehöriger eine Betreuungskraft benötigt, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren Kontakt. Wir werden Sie nicht nur mit der am besten geeigneten Betreuungskraft zusammenbringen, basierend auf dem Zustand und den Bedürfnissen der Patienten, sondern wir werden auch für Sie da sein, um jedes Problem anzusprechen, das auftreten könnte!