Da die Bevölkerung in Westeuropa immer älter wird, gewinnen Pflegedienste für pflegebedürftige Senioren zunehmend an Bedeutung. Die Regierungen in der gesamten Europäischen Union haben diesen wachsenden Bedarf erkannt und Pflegegeldregelungen eingeführt, um Senioren und ihren Familien finanzielle Unterstützung zu gewähren. In diesem Artikel vergleichen wir die Höhe der Mittel, die die meisten westeuropäischen Länder für pflegebedingte Ausgaben bereitstellen, und werfen ein Auge auf die unterschiedlichen Niveaus der Unterstützung für Senioren und ihre Betreuer.

Deutschland

Deutschland ist für sein ausgeklügeltes Sozialversicherungssystem bekannt, und sein Pflegegeldsystem bildet hier keine Ausnahme. Das Land bietet das so genannte Pflegegeld an, das eine finanzielle Unterstützung darstellt. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit und liegt zwischen 316 und 901 Euro pro Monat.

Frankreich

In Frankreich wird die Zulage als„Allocation personnalisée d’autonomie“ (APA) bezeichnet. Sie ist an wirtschaftliche Verhältnisse geknüpft und variiert je nach dem Grad der Bedürftigkeit der älteren Menschen. Der monatliche Betrag kann zwischen 400 € und 1.700 € liegen, was einen erheblichen Ausgleich zu den Ausgaben darstellt.

Vereinigtes Königreich

Im Vereinigten Königreich gibt es eine Leistung namens Carer’s Allowance, die Betreuungskräften, die sich mindestens 35 Stunden pro Woche um eine Person kümmern, die spezielle Behindertenleistungen erhält, finanzielle Unterstützung gewährt. Die Höhe der Beihilfe liegt zwischen 69 € und 104 € pro Woche.

Niederlande

In den Niederlanden gibt es ein Beitragsprogramm mit der Bezeichnung„Persoonsgebonden Budget“ (PGB). Das Programm stellt den Anspruchsberechtigten ein monatliches Budget zur Verfügung, mit dem sie Betreuungskräfte ihrer Wahl, auch Familienmitglieder, beschäftigen können. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Bewertung des Pflegebedarfs ab und kann bis zu 4 900 EUR pro Monat betragen.

Schweden

In Schweden wird das Pflegegeld durch das „Gesetz über die Pflege älterer und behinderter Menschen“ geregelt.“ (LAG SFS). Der Zuschuss ist bedarfsabhängig und richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Der monatliche Betrag beläuft sich auf über 350 €, wobei in besonderen Fällen zusätzliche Leistungen gewährt werden.

Irland

In Irland wird das Pflegegeld als „Carer’s Benefit“ oder „Carer’s Allowance“ bezeichnet. Es handelt sich um eine kurzfristige Zahlung für Betreuungspersonal, das Vollzeitpflege leistet und nicht außer Haus arbeiten kann. Die Höhe der Zahlung beträgt 219 Euro pro Woche. Die „Carer’s Allowance“ hingegen bietet langfristige finanzielle Unterstützung für Betreuungspersonal und unterliegt der Bedürftigkeitsprüfung. Der Betrag, den eine Betreuungskraft erhalten kann, kann jedoch bis zu 411 € betragen. In Irland werden zusätzlich 42 EUR gezahlt, wenn die Betreuungskraft ein Kind unter 12 Jahren hat. Der Betrag erhöht sich auf 50 EUR, wenn die Betreuungskraft mehr Kinder hat.

Belgien

Belgien bietet Subventionen über verschiedene Programme wie das„Zorgbudget voor zwaar zorgbehoevenden“ und das„Tegemoetkoming voor hulp aan bejaarden“ (THAB). Diese Beihilfen sind einkommensabhängig und richten sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit und der Region, in der der Patient lebt. Die monatlichen Beträge liegen im Durchschnitt unter 600 eur, was eine erhebliche Unterstützung darstellt.

Dänemark

In Dänemark wird das Pflegegeld durch das „Gesetz über soziale Dienstleistungen“ (Serviceloven) geregelt. Die Höhe des Pflegegeldes ist ebenfalls abhängig von den Mitteln und Bedürfnissen des Pflegebedürftigen und dem Einkommen der Betreuungskraft. Der monatliche Betrag kann mehr als 2 000 EUR betragen.

Österreich

In Österreich gibt es ein Beitragssystem mit der Bezeichnung „Pflegegeld„. Die Höhe des Zuschusses hängt von den finanziellen Verhältnissen und dem Grad der Pflegebedürftigkeit ab. Die monatlichen Beträge liegen zwischen etwa 175 € und 1.879 €, wobei die Beträge höher sind, wenn eine intensivere Betreuung erforderlich ist.

Wie Sie sehen, variieren die zugewiesenen Beträge in Anbetracht des Fehlens allgemeiner EU-Rechtsvorschriften über das Pflegegeld erheblich, selbst in Ländern mit einem ähnlichen wirtschaftlichen Entwicklungsstand. Einige Länder gewähren tendenziell höhere monatliche Zuschüsse, während das Vereinigte Königreich, Irland, Belgien, Dänemark und Österreich auf der Grundlage einer Überprüfung und unter Berücksichtigung von Vermögen, Pflegebedarf und Einkommen unterschiedliche Unterstützungsniveaus anbieten. Die Niederlande und Schweden setzen auf individuelle Budgets oder bedürftigkeitsabhängige Beihilfen, die sicherstellen, dass die finanzielle Unterstützung auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Das Wichtigste ist jedoch, dass Sie die richtige Person für diese Aufgabe haben. Die Pflege ist keine leichte Aufgabe und nicht jeder ist dafür geeignet. So wie Sie einen Arzt aufsuchen, wenn Sie krank werden, oder Ihr Auto warten lassen, wenn es kaputt geht, sollten Sie sich an einen Fachmann wenden, wenn es um die Gesundheit und das Wohlbefinden Ihrer älteren Angehörigen geht. Mit fünfzehn Jahren Erfahrung und Tausenden von zufriedenen Kunden ist die Gesellschaft Atena für Sie da. Und unsere Aufgabe besteht nicht nur darin, die richtige Betreuungskraft zu finden – wir stehen Ihnen während des gesamten Prozesses zur Verfügung, um alle Probleme zu lösen, die auftreten können.