Im Juni dieses Jahres (16.6.) entschied der Gerichtshof der Europäischen Union zugunsten von Kindermädchen und ihren Kindern.

Die Familienzulagen wurden ungerecht zugewiesen

Grund für den Streit sind die Leistungskürzungen Österreichs, das im Januar 2019, als Bundeskanzler Sebastian Kurz an der Spitze der Regierung stand, eine niedrigere Familienbeihilfe eingeführt hat. Im Rahmen dieses Systems gewährte das für die Auszahlung zuständige Familienministerium den Wanderarbeitnehmern Familienbeihilfen in Höhe der Lebenshaltungskosten in den Herkunfts- und Aufenthaltsländern.

Die Höhe der Beiträge hing also vom Lebensstandard der einzelnen EU-Länder ab und variierte von Land zu Land nach oben oder unten. Daraus geht hervor, dass Arbeitnehmer aus ärmeren Ländern weniger Geld für Kinder erhielten als Arbeitnehmer aus reicheren Mitgliedstaaten. Der Großteil der ausländischen Arbeitskräfte kommt aus Ländern mit einem niedrigeren Lebensstandard als in Österreich.

Arbeitnehmer aus mehreren Ländern sind betroffen

Von dieser Ungerechtigkeit sind Kindermädchen und ihre Familien aus mehreren Ländern betroffen, die zum Arbeiten nach Österreich kommen. Wegen des kritisierten Gesetzes haben viele von ihnen ihre Arbeit dort aufgegeben. Der ungerechte Mechanismus umfasste Zulagen und Leistungen wie den Steuerbonus für unterhaltsberechtigte Kinder, den Familienbonus Plus, den Steuerbonus für Alleinstehende, den Steuerbonus für Alleinerziehende und den Unterhaltsbonus.

Familienzulagen
Pflegende Angehörige und ihre Familien aus mehreren Staaten sind von Leistungskürzungen betroffen.

Diskriminierung

Das in Luxemburg ansässige Gericht hat entschieden, dass das Kindergeld nicht mit dem EU-Recht in Einklang steht und daher rechtswidrig ist. Laut dem Gerichtsurteil handelte es sich dabei um eine mittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit der Wanderarbeitnehmer, und Österreich verstieß gegen einen der Grundpfeiler der EU – das Recht auf Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der EU.

Die Klage zur Anpassung der Höhe der Familienzulagen wurde von der Europäischen Kommission in Brüssel für das Jahr 2020 eingereicht. Die Entscheidung wurde von einer Reihe von Ländern wie den V4 und den baltischen Staaten unterstützt. Aber auch Kroatien, Slowenien, Rumänien, Belgien, Portugal, Spanien und Italien. Dänemark und Norwegen stellen sich auf die Seite Österreichs.

Gleiche Rechte

Auch Arbeitnehmer, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, zahlen Steuern an den österreichischen Fiskus und leisten damit einen vollen Beitrag zum Wirtschafts- und Sozialsystem. Sie haben daher Anspruch auf die gleichen Leistungen wie die Bürger des Staates. Die Unionsnorm legt die gleichen Rechte fest.

Europäischer Gerichtshof entscheidet über Österreich
Der Gerichtshof hält die österreichische Kindergeldpraxis für diskriminierend.

Doppelter Standard

Ein weiteres Problem der seit mehr als drei Jahren geltenden Rechtsvorschriften besteht darin, dass die von der Kommission beanstandete Anpassung der Familienzulagen nicht für Österreicher gilt, die für österreichische Arbeitgeber im Ausland arbeiten und dort auch mit ihren Kindern leben. Dies ist ein Fall, der auf demselben Prinzip beruht.

Familienzulagen in Millionenhöhe

Österreich musste das Gesetz, das in die Kritik geraten ist, ändern, um Diskriminierungen zu vermeiden. Andernfalls droht ihr eine weitere Klage wegen Nichtumsetzung des EuGH-Urteils. In diesem Fall drohen dem Staat neben der Begleichung der Schulden auch Sanktionen in Form von Säumniszuschlägen und einer Geldstrafe.

Die für den Fall zuständige Ministerin, Susanne Raab, erklärte, sie akzeptiere die Entscheidung des Gerichts, übernehme die Verantwortung für die Situation und werde den betroffenen Arbeitnehmern die Differenz bei den Leistungen nachzahlen. Der Gesamtbetrag der Schulden wird sich voraussichtlich auf bis zu 220 Mio. EUR belaufen.

Geschuldete Familienleistungen und Verfahren für die Auszahlung

Die Familienbeihilfe wird vom österreichischen Finanzamt auf der Grundlage der in das System eingegebenen Daten automatisch an die betreffenden Arbeitnehmer ausgezahlt. Der Auszahlungsprozess ist seit Anfang August im Gange. Einige haben die Differenz bereits ausgezahlt bekommen, andere müssen noch warten. Bei unzureichender Information setzt sich die Finanzverwaltung mit den betroffenen in Österreich tätigen Arbeitnehmern in Verbindung. Die Botschaft der Slowakischen Republik in Österreich informierte darüber auf ihrem Facebook-Account.

Die Botschaft erklärte auch, dass, wenn die im Steuersystem enthaltenen Daten veraltet oder unvollständig sind, z. B. Wenn Sie die Bank gewechselt haben und eine andere Kontonummer haben, müssen Sie den Antrag über das elektronische Portal FinanzOnline stellen, das Ihnen die elektronische Kommunikation mit dem österreichischen Finanzamt ermöglicht, oder über das Formular Beih100. Weitere Einzelheiten sind auf dieser Seite zu finden. Wenn Sie also auf die Aufstockung Ihrer Leistungen warten, empfehlen wir Ihnen, sich zu vergewissern, dass das österreichische Finanzamt über alle erforderlichen Informationen verfügt.

Wenn Sie Pflegekraft werden wollen, erfahren Sie hier, wie Sie dazu kommen. Welche Sozialleistungen im Ausland und welche in der Slowakei angeboten werden, erfahren Sie in den folgenden Blogartikeln.