Heutzutage ist es ein weit verbreitetes Phänomen wegen der Arbeit umzuziehen. Einige Regionen, manchmal auch ganze Länder, sind weniger entwickelt, was bedeutet, dass es nicht genügend Beschäftigungsmöglichkeiten gibt. Daher suchen die Menschen natürlich anderswo nach Arbeit oder besseren Arbeitsbedingungen, vor allem in Bezug auf die Entlohnung, die sie erhalten. Der Umzug steht im Zusammenhang mit der Wohnungssuche. Nur wenige Arbeitgeber und Unternehmen können ihren Arbeitnehmern Wohnraum zur Verfügung stellen. In der Slowakei können Sie jedoch Leistungen vom Staat erhalten, wenn Sie bestimmte Kriterien erfüllen.
Das Arbeitsamt kann Ihnen Wohngeld gewähren, wenn Sie für einen bestimmten Zeitraum als Arbeitssuchender gemeldet waren. Es gibt zwei Arten von Beiträgen. Beihilfe zur beruflichen Mobilität und Umzugshilfe. Worin besteht der Unterschied zwischen ihnen?
Beihilfe zur beruflichen Mobilität
Mit dieser Zulage soll ein Teil der Wohnkosten gedeckt werden, die bei einem Wechsel des Wohnsitzes aufgrund einer Beschäftigung anfallen. Die Zulage wird für mindestens sechs Monate gewährt. Sie müssen seit mindestens drei Monaten beim Arbeitsamt als Arbeitssuchender gemeldet sein. Die Leistung muss innerhalb von drei Monaten nach der Streichung aus dem Register der Arbeitssuchenden schriftlich beantragt werden. Um Ihren Antrag annehmen zu können, benötigen sie einen Nachweis über die Änderung des ständigen Wohnsitzes oder eine Erklärung über den vorübergehenden Aufenthalt sowie einen Arbeitsvertrag.
Der Arbeitsplatz, der der Grund für Ihren Umzug ist, muss mindestens 50 Kilometer von Ihrem Wohnort entfernt sein. Das Wohngeld wird für die monatliche Miete und die mit der Nutzung der Wohnung verbundenen Kosten gewährt. Über die Gewährung der Zulage wird zwischen der Behörde und dem Arbeitnehmer eine schriftliche Vereinbarung geschlossen. Die Vergütung wird für höchstens sechs Monate gewährt. War der Arbeitnehmer vor der Vermittlung des Arbeitsplatzes ein benachteiligter Arbeitssuchender, wird die Beihilfe für weitere sechs Monate gezahlt. Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 % der Wohnkosten bis zu einem Höchstbetrag von 400 EUR. Wenn sie verheiratet sind und beide die Voraussetzungen erfüllen, beträgt die Beihilfe bis zu 600 €.
Wer gilt als benachteiligter Arbeitssuchender?
- unter 26 Jahre alt ist und seine Berufsausbildung vor mindestens zwei Jahren beendet hat und seitdem keiner regulären bezahlten Arbeit nachgegangen ist,
- ist mehr als 50 Jahre alt,
- seit mindestens 12 Monaten im Register eingetragen ist,
- weniger als eine mittlere Berufsausbildung abgeschlossen hat,
- in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Eintragung in die Kartei der Arbeitsuchenden keine regelmäßig bezahlte Tätigkeit ausgeübt hat
- ist ein Drittstaatsangehöriger, dem Asyl gewährt wurde
- ist ein alleinstehender Erwachsener mit einer oder zwei Personen, die an seiner Betreuung abhängig sind,
- eine gesundheitliche Einschränkung hat.
Umzugsbeihilfe
Das Arbeitsamt gewährt diesen Zuschuss auch zur Deckung der Kosten für einen Wohnsitzwechsel, um eine Beschäftigung zu finden. Sie wird für mindestens sechs Monate gezahlt. Der Antragsteller muss seit drei Monaten in der Kartei der Arbeitsuchenden eingetragen sein und die Leistung innerhalb von sechs Monaten nach der Streichung aus der Kartei beantragen, damit sein Antrag erfolgreich ist. Dem Antrag auf die Zulage müssen ein Nachweis über die Änderung des ständigen Wohnsitzes und ein Arbeitsvertrag beigefügt werden. Dieser Ort muss jedoch mindestens 70 km vom ursprünglichen Wohnsitz entfernt sein. Auch hier wird eine schriftliche Beitragsvereinbarung zwischen der Behörde und dem Arbeitnehmer geschlossen. Der Zuschuss kann maximal zwei Jahre lang für einen Höchstbetrag von 4.000 € in Anspruch genommen werden. Handelt es sich bei den Antragstellern um Ehegatten, die beide die Anforderungen an die Dauer der Registrierung erfüllen, beträgt der Betrag 6.000 €.
Wenn Sie diese Kriterien erfüllen, können Sie diese Wohngeldleistungen beantragen und nutzen. Das ist eine gute Gelegenheit, von der viele Leute wahrscheinlich nichts wissen. Die Zuschüsse können Ihnen helfen, wenn Sie sich für unsere neuen Arbeitsplätze bei einem der größten Automobilkonzerne der Welt – Volkswagen Slovakia – und dem Versandunternehmen DHL interessieren. Wir haben jedoch eine Auswahl von zahlreichen Stellenangeboten nicht nur in der Slowakei, sondern auch im Ausland.