In der ersten Sitzung des Parlaments in diesem Jahr wurden mehrere Neuerungen beschlossen, die sich auf die Tätigkeit von Unternehmern auswirken werden. Wir haben die wichtigsten Änderungen in vier Punkten für Sie zusammengefasst.

Bruttogehalt in der Anzeige

Diese Nachricht dürfte alle Arbeitssuchenden erfreuen. In den Stellenangeboten wird nicht mehr das Wort „Vereinbarung“ vorkommen, das von den Arbeitgebern sehr gern in das Gehalt aufgenommen wurde. Die Arbeitgeber müssen nun für jedes Stellenangebot den Bruttostundenlohn angeben. Nach der Einstellung darf das Gehalt nicht niedriger sein als das in der Stellenanzeige angegebene Gehalt. Ziel dieser Änderung ist es, den Bewerbern zu helfen, besser bezahlte Arbeitsplätze zu finden und die Löhne anzuheben.

Erleichterte Beschäftigung von Ausländern

Das Parlament billigte eine Änderung der Bedingungen für die Beschäftigung von Ausländern in der Slowakei. Über diese Änderungen haben Sie bereits in unserem früheren Artikel gelesen .

Nacht-, Wochenend- und Feiertagszuschläge

Die Änderung der Zuschläge wird in den Medien schon seit längerem diskutiert. Nach mehrmonatigen Verhandlungen zwischen der Regierung und Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern wurde ein endgültiger Vorschlag vorgelegt. Er wurde schließlich vom Parlament gebilligt. Die Erhöhung wird in zwei Phasen durchgeführt. Die genauen Zahlen können Sie in unserem Artikel nachlesen.

Ermäßigt 13. und 14. Gehälter

Für den Fall, dass die Unternehmen ihre Mitarbeiter großzügig belohnen, wird der Staat ihnen nun die Beiträge erlassen. Zu den Bedingungen für die Anwendung der begünstigten 13. und 14. Gehälter können Sie in unserem Artikel nachlesen.