Sie können die Kosten für die Anreise zu einem Vorstellungsgespräch erstattet bekommen
Arbeitsuchende, die als arbeitslos gemeldet sind und zu einem Vorstellungsgespräch gehen, können die Erstattung eines Teils ihrer Reisekosten beantragen. Nach Angaben des Amtes für Arbeit, Soziales und Familie gelten als Reisekosten die Kosten für die Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln vom ständigen Wohnsitz oder vom Ort des vorübergehenden Aufenthalts und, wenn keine öffentlichen Verkehrsmittel vom ständigen