Jeder Staat bietet Sozialleistungen auf unterschiedliche Weise und mit unterschiedlichem finanziellen Gegenwert an. Wissen Sie, worauf Sie Anspruch haben, wenn Sie einen Vertrag mit einem deutschen Arbeitgeber haben?

Überstunden

Die Arbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag. Alle Tage von Montag bis Samstag gelten als Arbeitstage im Sinne des genannten Gesetzes, wobei auch der Samstag als Arbeitstag gilt. Diese Arbeitszeit kann in Ausnahmefällen auf bis zu 10 Stunden pro Tag verlängert werden. Diese Grenze ist festgesetzt und darf während der werktäglichen Arbeitszeit (6 Arbeitstage = maximal 60 Stunden) auf keinen Fall überschritten werden. Für Überstunden erhalten Sie einen Zuschlag von 15-40 % Ihres regulären Lohns, je nachdem, was in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt ist. Laut Gesetz besteht kein Anspruch auf Überstundenzuschläge. In der Regel können Überstunden abgezogen und durch Freizeitausgleich kompensiert werden.

Arbeit am Wochenende

Anspruch auf die Zulage für Arbeit Es gibt keinen Anspruch auf Sonntagsarbeit, sondern nur den Anspruch auf Freistellung.

Arbeit in der Nacht

Anspruch auf die Zulage für Arbeit in der Nacht bis zu 25 % des derzeitigen Mindestlohns beträgt. Das hängt von Ihrem Vertrag mit Ihrem Arbeitgeber ab, denn Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung und nicht auf Bezahlung für die Arbeit während der Nachtstunden.

Urlaub

Voller Anspruch auf Verlassen Sie nach sechs Monaten Dienstzeit. Bei einer 6-Tage-Woche haben Sie Anspruch auf mindestens 24 Tage Urlaub, bei einer 5-Tage-Woche auf mindestens 20 Tage Urlaub. Während der Probezeit hat der Arbeitnehmer je nach Arbeitgeber Anspruch auf 2 Urlaubstage pro Arbeitsmonat oder auf gar keinen Urlaub.

13. und 14. Gehalt

Es hängt von dem jeweiligen Arbeitgeber ab, ob 13. a 14. plat vypláca. Eine Vollzeitbeschäftigung begründet jedoch im Allgemeinen einen Anspruch auf 13. Gehalt nach sechs Monaten Dienstzeit. Bei Teilzeitbeschäftigung entspricht das 13. Gehalt dem anteiligen Teil der geleisteten Arbeitsstunden. Auszahlung des 14. Gehalts ist nicht festgelegt. Er ist für den Urlaubszeitraum festgelegt und variiert in seiner Höhe.

Arbeitsunfähigkeit

Im Krankheitsfall muss der Arbeitnehmer den Arbeitgeber so schnell wie möglich über seine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer informieren. Bei einer Krankheit von mehr als 3 Tagen muss der Arbeitnehmer spätestens am nächsten Arbeitstag ein ärztliches Attest vorlegen. In den ersten 6 Wochen zahlt der Arbeitgeber 100 % des regulären Lohns, danach übernimmt die Sozialversicherung 70 % des Lohns. Sie dürfen Deutschland für die Dauer Ihrer Krankschreibung nicht ohne die Zustimmung der Krankenkasse verlassen, damit Sie keine finanziellen Nachteile erleiden. Andernfalls können Sie Ihren Anspruch auf Leistungen verlieren.

Familienzulagen

Ab 1. Januar 2018 können Sie das Kindergeld 6 Monate rückwirkend ab dem Monat beantragen, in dem Ihr Antrag von den deutschen Behörden angenommen wurde. Sie können die deutschen Familienleistungen bis zum 18. Jahr des Alters des Kindes bzw. bis zu 25 Jahren wenn er/sie Vollzeitstudent/in an einer Universität ist.
Die Höhe der Familienbeihilfe ist je nach Alter des Kindes unterschiedlich:

  • auf 1. a 2. dieťa – 219€
  • bei 3. Kind – 225€
  • bei 4. und jedes weitere Kind – 250€

Zuschläge für Feiertage

In Deutschland gibt es kein gesetzliches Urlaubsgeld, da an gesetzlichen Feiertagen grundsätzlich ein Arbeitsverbot besteht. Mit Ausnahme bestimmter Berufe, zu denen zum Beispiel Betreuungskräfte gehören. Wenn dies jedoch im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt ist, haben die Arbeitnehmer Anspruch auf einen Lohnzuschlag von 25 %. Gesetzliche Feiertage in Deutschland sind:

Neujahr – 1. Januar

Drei Könige – 6. Januar (nur in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt)

Internationaler Frauentag – 8. März (nur Berlin)

Karfreitag (beweglicher Feiertag)

Ostersonntag (beweglicher Feiertag und nur in Brandenburg)

Ostermontag (beweglicher Feiertag)

Tag der Arbeit – 1. Mai

Himmelfahrt des Herrn (beweglicher Feiertag)

Palmsonntag (beweglicher Feiertag und nur in Brandenburg)

Pfingstmontag (beweglicher Feiertag)

Fronleichnam (beweglicher Feiertag und nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Teilen von Sachsen und Thüringen)

Augsburger Friedensfest – 8. August (nur in Augsburg, Bayern)

Himmelfahrt der Jungfrau Maria – 15. August (nur im Saarland und in Teilen Bayerns)

Weltkindertag – 20. September (nur in der Region Thüringen)

Tag der Deutschen Einheit – 3. Oktober

Reformationstag – 31. Oktober (nur in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Bremen, Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein)

Allerheiligen – 1. November

Tag der Reue und des Gebets – 21. November (nur Saarland)

1. Weihnachtsfeiertag – 25. Dezember

2. Weihnachtsfeiertag – 26. Dezember

Mutterschaftsgeld/Elterngeld

Der Elternurlaub gibt sowohl weiblichen als auch männlichen Arbeitnehmern die Möglichkeit, sich nicht nur um ein Kind zu kümmern, sondern auch in Teilzeit zu arbeiten. Auf diese Weise können sie sich ihrem Kind widmen und gleichzeitig ihr Berufsleben aufrechterhalten. Jeder Elternteil hat Anspruch auf Elternurlaub bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Das Gesetz zum Schutz von Mutter und Kind schützt die Schwangere und die Mutter vor Entlassung und in vielen Fällen auch vor einer möglichen Einkommenskürzung. Der Mutterschaftsurlaub beginnt in der Regel 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin und endet 8 Wochen nach der Entbindung. Die Mutter erhält also 14 Wochen lang 100 % ihres regulären Lohns.

Ruhestand

Bürger, die 45 Jahre lang versichert waren, können mit 65 Jahren in Rente gehen. Das Rentenalter von 67 Jahren gilt für Personen, die mindestens 35 Jahre lang versichert waren. Dazu gehören zum Beispiel Kinderbetreuung.
Höhe der staatlichen Rente in Abhängigkeit vom Einkommen – Erwerbseinkommen (% des Durchschnittslohns):

  • 50% – Rente von 55,6%
  • 75% – Rente von 57,9%
  • 100% – Rente von 57,9%
  • 150% – Rente von 57,2%
  • 200% – Rente von 43,4%

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