Beschäftigung von Minderjährigen in der Europäischen Union
Die EU hat strenge Vorschriften eingeführt, um sicherzustellen, dass Kinder unter 15 Jahren und Jugendliche im Alter von 15 bis 18 Jahren nicht zu viel arbeiten, sodass ihre Ausbildung darunter nicht leidet. Der Arbeitgeber muss den jungen Arbeitnehmern angemessene Pausen und Ruhezeiten gewähren und sie über die mit der Arbeit verbundenen Risiken informieren.