Welche Sozialleistungen können Sie von Ihrem Arbeitgeber beanspruchen, wenn Sie in den Niederlanden arbeiten?
Überstunden
Laut Gesetz darf ein Arbeitnehmer in den Niederlanden nicht mehr als 9 Stunden pro Tag und 45 Stunden pro Woche arbeiten. Die Arbeitswoche beträgt meist 5 Tage, in einigen Fällen nur 4 Tage. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit beträgt in der Regel 36, 38 oder 40 Stunden, je nach Sektor. Während vier Wochen darf der Arbeitnehmer nicht mehr als 55 Stunden pro Woche arbeiten.
Arbeit am Wochenende
Der Anspruch auf einen Zuschlag für Samstags- und Sonntagsarbeit beträgt bis zu 100 % des regulären Lohns. Das hängt von dem Vertrag mit dem Arbeitgeber ab.
Arbeit in der Nacht
Der Anspruch auf Nachtarbeitszuschläge liegt zwischen 45 % und 50 % des regulären Lohns. Das hängt von dem Vertrag mit dem Arbeitgeber ab.
Urlaub
In den Niederlanden hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Urlaub. Es gilt ein gesetzliches Minimum von mindestens dem Vierfachen der Wochenarbeitszeit pro Jahr. Die meisten Tarifverträge lassen auch eine höhere Zahl zu. Bei Vollzeitbeschäftigten sind dies in der Regel 20-30 Tage. Unabhängig von der Höhe Ihres Gehalts haben Sie Anspruch auf eine Mindesturlaubsvergütung von 8 %, das so genannte „Urlaubsgeld“.
13. und 14. Gehalt
In den Niederlanden ist die Zahlung 13. des 14. Gehalts nitcht gesetzlich vorgesehen. Ob Sie einen finanziellen Bonus erhalten, hängt vom jeweiligen Arbeitgeber ab.
Arbeitsunfähigkeit
Jeder Arbeitnehmer mit einem niederländischen Arbeitsvertrag hat Anspruch auf Arbeitsunfähigkeit, wobei nicht festgelegt ist, für wie viele Tage. Nach niederländischem Recht zahlt der Arbeitgeber im Krankheitsfall eines Arbeitnehmers mindestens 70 % des Lohns weiter (für 104 Wochen – zwei Jahre). Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die von einem slowakischen Arzt ausgestellt wurden, sind direkt an den Arbeitgeber zu senden. Im Falle von Arbeitslosen bzw. Personen, deren Arbeitsvertrag ausgelaufen ist und die weiterhin arbeitsunfähig sind, erhalten eine staatliche Leistung. Die behandelnden Ärzte in den Niederlanden stellen keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für Arbeits- oder Versicherungszwecke aus, sondern nur für Zwecke des Gesundheitsdienstes.
Familienzulagen
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Alter Ihres Kindes (0-5 Jahre = 249,31 €). Das Kindergeld ist höher, wenn Ihr Kind das 6. Lebensjahr vollendet hat (6-11 Jahre = 302,74 €). Der Wert der Leistungen erhöht sich erneut, wenn Ihr Kind 12 Jahre alt wird (12-17 Jahre = 356,16 €). Das Kindergeld wird in den Niederlanden vierteljährlich gezahlt, d. h. alle drei Monate.
Zuschläge für Feiertage
Der Anspruch auf Urlaubsgeld reicht von 50 % bis 100 %. Das hängt von dem Vertrag mit dem jeweiligen Arbeitgeber ab. Niederländische Feiertage sind:
Neujahr – 1. Januar
Karfreitag (beweglicher Feiertag)
Ostermontag (beweglicher Feiertag)
Geburtstag der Königin – 27. April
Tag der Befreiung – 5. Mai (einmal alle fünf Jahre)
Himmelfahrt des Herrn (beweglicher Feiertag)
Pfingsten (beweglicher Feiertag)
Weihnachtsfeiertage – 25. und 26. Dezember
Mutterschaftsgeld/Elterngeld
Der Mutterschaftsurlaub, auf den die Mutter Anspruch hat, dauert 16 Wochen. Sie kann bereits in der 6. Woche, spätestens jedoch 4 Wochen vor der geplanten Geburt beginnen und dauert nach der Geburt bis zu den oben genannten 16 Wochen an. Wird der Höchstbetrag nicht überschritten, wird das Mutterschaftsgeld in Höhe des Gehalts der Mutter gezahlt. Der maximale Tageslohn beträgt 223,40 €. Beide Elternteile haben Anspruch auf Elternurlaub, wenn sie mindestens ein Jahr lang für denselben Arbeitgeber gearbeitet haben und ein Kind unter 8 Jahren betreuen.
Ruhestand
In dem Land, in dem Sie derzeit leben und arbeiten, können Sie erst dann eine Rente erhalten, wenn Sie das Rentenalter erreicht haben. Ihre Rente in den Niederlanden wird ab dem Alter von 67 Jahren aus der ersten Säule berechnet. Für jedes Dienstjahr haben Sie Anspruch auf 2 % Ihrer vollen Rente. Nach 50 Jahren in den Niederlanden haben Sie Anspruch auf eine volle Rente.